CDU Gemeindeverband Rosdorf

Landkreis Göttingen hält Rosdorfs Baulandschaft nicht für schützenwert

Wir halten am Wert unserer Ortschaft fest

Mit einer Erhaltungssatzung möchte die Gemeinde Rosdorf unser charakteristisches Ortsbild wahren und vor massiver Bebauung schützen. Der Landkreis Göttingen stellt sich nun gegen diese Erhaltungssatzung und erkennt keinen Anlass für erhaltenswerte Strukturen.

Die Gemeinde Rosdorf hat eine Erhaltungssatzung über den Ortskern der Ortschaft Rosdorf erlassen, um damit die städtebauliche Eigenart des Ortskernes zu bewahren und vor Störungen und nachteiligen Veränderungen (z.B. zu massiven Bebauungen) zu schützen.  Vorrangig dient die Satzung dazu, Vorhaben mit gebiets-untypischen Struktur- und Gestaltungsmerkmalen (z.B. Dachformen) untersagen zu können. Durch die Pflicht zu einem Planungs- bzw. Erörterungsgespräch soll die Möglichkeit gesichert werden, ein Vorhaben dahingehend zu beeinflussen, dass es sich positiv in das Ortsbild und die städtebauliche Gestaltung einfügt. Bei dieser Erhaltungssatzung geht es nicht darum unter Denkmalschutz stehende Ensemble zu erhalten, sondern z.B. die Anordnung ein Reihen von Giebelständigen Häusern zu erhalten. Daran sieht man dann auch, dass die Erhaltungssatzung keine modernen Neubauten verhindern will, sondern die Charakteristik bestimmter Gebäudeanordnungen. 

Bedauerlich sind die Aussagen des Landkreises Göttingen im Bauausschuss vom 14. Juni 2023. Denn laut dem Landkreis verfüge die Baulandschaft Rosdorfs über "kein Grundgerüst geschützter Baudenkmäler". Anders ausgedrückt, der Landkreis erkennt im Ortskern keine erhaltungswürdigen Strukturen oder Gebäude. Dieses vernichtende Urteil widerspricht der Einrichtung einer Erhaltungssatzung deutlich. Als CDU sehen sind wir irritiert über die Aussage des Landkreises und kritisieren dieses Urteil deutlich! Schließlich hat eine eigens für diesen Zweck durchgeführte Ortsbildanalyse unserer Ortschaft sehr wohl einen erhaltenswerten Wert zugeschrieben. Wir setzten uns daher dafür ein, dass die Erhaltungssatzung wie geplant umgesetzt wird. 

Seit 1980 gibt es das Programm der niedersächsischen Dorfentwicklung, welches immer wieder nach den neusten Anforderungen angepasst worden ist. Aktuell stehen daher die Themen Auswirkungen des demographischen Wandels, Innenentwicklung, Revitalisierung der Ortskerne sowie der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel im Fokus.