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04.03.2007, 22:53 Uhr
Die Opfer der RAF dürfen nicht in Vergessenheit geraten
Keine Gnade für Christian Klar ohne Geständnis
Rosdorf - Die Opfer der RAF dürfen nicht in Vergessenheit geraten
Keine Gnade für Christian Klar ohne Geständnis
Hauptverantwortliche Killer der 77er Mordserie der RAF waren Brigitte Mohnhaupt und ihr fanatischer Vollstrecker Christian Klar, der einstige „Finger am Abzug“ der RAF.
Beide haben sich nie zu irgendeinem Verbrechen bekannt.
Das der wegen neunfachen Mordes verurteilte Mörder Christian Klar jetzt um Gnade ersucht, heizt die Diskussionen an deutschen Stammtischen aber auch bei Politikern an. Das ist gut so; denn allzu lange schon sind die Untaten der RAF vergessen.
Unerträglich für die Älteren als Zeitzeugen der Gräueltaten der RAF sind Äußerungen realitätsfremder und manchmal auch in geistiger Nähe stehende Politiker, Rechtswissen-schaftler, Journalisten und Philosophieprofessoren die fordern, man müsse endlich einen Schlussstrich ziehen. Die Opfer der RAF, das sind die Verletzten und die Angehörigen der Ermordeten leiden lebenslänglich; im wahrsten Sinne des Wortes bis an ihr Lebensende, nicht nur 15 Jahre wie Knut Folkerts oder nur 24 Jahre wie Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar bisher.
Ältere, denen die durchlebte Angst vor diesen terroristischen Verbrechern, die mit unglaublicher Überheblichkeit und Vermessenheit Repräsentanten des Staates als „Tötungswürdige“ aus dem Weg geräumt haben, noch in den Knochen sitzt, haben kein Verständnis für gewerkschaftliche Arbeitskreise (IG Medien), Journalisten (Günter Gaus), Schauspieler (Rolf Becker) und Politiker (Ströbele,Baum, Kinkel, Antje Vollmer), die sich für die Freilassung inhaftierter Terroristen einsetzen oder diese Straftäter als „politische Gefangene“ bagatellisieren. Angesichts der von den skrupellosen RAF-Terroristen von 1970 bis 1997 Ermordeten und Verletzten eine ungeheuerliche Verharmlosung. Bei den Ermordeten handelt es sich nicht nur um bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie Siegfried Buback, Hans-Martin Schleyer, Jürgen Pomto, Günter von Drenkmann, Gerold von Braunmühl, Ernst Zimmermann und Karsten Rohwedder, sondern teilweise auch um deren Fahrer und Begleitpersonen, sowie Polizisten, Bankangestellte und Soldaten, deren Tod billigend in Kauf genommen wurde.
Von Klar Reue für seine Untaten zu fordern und davon die Begnadigung abhängig zu machen wäre der falsche Weg. Reue kann ehrlich empfunden aber auch taktisch geheuchelt sein. Darum darf Gnade nicht auf Reue beruhen. Wahrheit allein sollte der Schlüssel zur Gnade sein.
Ein klares vollständiges Geständnis könnte nachgeprüft und dann Anlass für eine Begnadigung sein. Christian Klar sollte ebenso wie Brigitte Mohnhaupt beispielsweise endlich bekennen, wer die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Buback oder Arbeitgeber-Präsident Schleyer abgefeuert hat.
Nur ein solches Geständnis könnte die Angehörigen der von den RAF Mördern Getöteten aus ihrer quälenden Ungewissheit über die wahren Täter befreien und helfen, endlich den seelischen Schmerz zu überwinden.
Die Opfer der RAF, sowohl die Toten als auch deren Angehörigen und die Verletzten dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Im April, Juli, September und Oktober 1977 jähren sich die Ermordungen von Buback, Ponto und Schleyer zum 30. Mal. Das sollte Veranlassung für Veranstaltungen zur Erinnerung sein.
Die Senioren Union der Niedersachsen CDU wird sich dieser Aufgabe stellen.
Gerhard Winter, 4. März 2007
Keine Gnade für Christian Klar ohne Geständnis
Hauptverantwortliche Killer der 77er Mordserie der RAF waren Brigitte Mohnhaupt und ihr fanatischer Vollstrecker Christian Klar, der einstige „Finger am Abzug“ der RAF.
Beide haben sich nie zu irgendeinem Verbrechen bekannt.
Das der wegen neunfachen Mordes verurteilte Mörder Christian Klar jetzt um Gnade ersucht, heizt die Diskussionen an deutschen Stammtischen aber auch bei Politikern an. Das ist gut so; denn allzu lange schon sind die Untaten der RAF vergessen.
Unerträglich für die Älteren als Zeitzeugen der Gräueltaten der RAF sind Äußerungen realitätsfremder und manchmal auch in geistiger Nähe stehende Politiker, Rechtswissen-schaftler, Journalisten und Philosophieprofessoren die fordern, man müsse endlich einen Schlussstrich ziehen. Die Opfer der RAF, das sind die Verletzten und die Angehörigen der Ermordeten leiden lebenslänglich; im wahrsten Sinne des Wortes bis an ihr Lebensende, nicht nur 15 Jahre wie Knut Folkerts oder nur 24 Jahre wie Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar bisher.
Ältere, denen die durchlebte Angst vor diesen terroristischen Verbrechern, die mit unglaublicher Überheblichkeit und Vermessenheit Repräsentanten des Staates als „Tötungswürdige“ aus dem Weg geräumt haben, noch in den Knochen sitzt, haben kein Verständnis für gewerkschaftliche Arbeitskreise (IG Medien), Journalisten (Günter Gaus), Schauspieler (Rolf Becker) und Politiker (Ströbele,Baum, Kinkel, Antje Vollmer), die sich für die Freilassung inhaftierter Terroristen einsetzen oder diese Straftäter als „politische Gefangene“ bagatellisieren. Angesichts der von den skrupellosen RAF-Terroristen von 1970 bis 1997 Ermordeten und Verletzten eine ungeheuerliche Verharmlosung. Bei den Ermordeten handelt es sich nicht nur um bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie Siegfried Buback, Hans-Martin Schleyer, Jürgen Pomto, Günter von Drenkmann, Gerold von Braunmühl, Ernst Zimmermann und Karsten Rohwedder, sondern teilweise auch um deren Fahrer und Begleitpersonen, sowie Polizisten, Bankangestellte und Soldaten, deren Tod billigend in Kauf genommen wurde.
Von Klar Reue für seine Untaten zu fordern und davon die Begnadigung abhängig zu machen wäre der falsche Weg. Reue kann ehrlich empfunden aber auch taktisch geheuchelt sein. Darum darf Gnade nicht auf Reue beruhen. Wahrheit allein sollte der Schlüssel zur Gnade sein.
Ein klares vollständiges Geständnis könnte nachgeprüft und dann Anlass für eine Begnadigung sein. Christian Klar sollte ebenso wie Brigitte Mohnhaupt beispielsweise endlich bekennen, wer die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Buback oder Arbeitgeber-Präsident Schleyer abgefeuert hat.
Nur ein solches Geständnis könnte die Angehörigen der von den RAF Mördern Getöteten aus ihrer quälenden Ungewissheit über die wahren Täter befreien und helfen, endlich den seelischen Schmerz zu überwinden.
Die Opfer der RAF, sowohl die Toten als auch deren Angehörigen und die Verletzten dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Im April, Juli, September und Oktober 1977 jähren sich die Ermordungen von Buback, Ponto und Schleyer zum 30. Mal. Das sollte Veranlassung für Veranstaltungen zur Erinnerung sein.
Die Senioren Union der Niedersachsen CDU wird sich dieser Aufgabe stellen.
Gerhard Winter, 4. März 2007
aktualisiert von Gerhard Winter, 04.01.2011, 18:39 Uhr
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