Ländlicher Raum

Unsere Politik für den ländlichen Raum

Die CDU hat in ihrem Regierungsprogramm die Stärkung des ländlichen Raums als eine Schwerpunktaufgabe angesehen. Mehr als 5,2 Mio Menschen, zwei von drei Bürgern in Niedersachsen, leben im ländlichen Raum. Gleichwohl wurden die ländlichen Regionen des Landes in den letzten Jahren stark vernachlässigt. Die SPD-Vorgängerregierung hat sich auf die Ballungsräume konzentriert. Aus der Fläche wurden Behörden abgezogen, Polizeidienststellen verlagert, Bahn und Post haben sich zurückgezogen. Geschäfte, Krankenhäuser und Produktionsstandorte wurden geschlossen. Das Ausmaß der Arbeitsplatzverluste in Handwerk, Handel und Gewerbe ist alarmierend. Zudem wurde die Infrastruktur und der Straßenbau vernachlässigt.

Diese Fehlentwicklung muss gestoppt werden. Potential dazu ist vorhanden. Im ländlichen Raum gibt es eine mittelständisch geprägte Wirtschaft und dezentrale Strukturen mit jungen, arbeitsfähigen Menschen. Trotz der vielfältigen finanziellen Probleme will die Landesregierung aus CDU und FDP alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um dem ländlichen Raum wieder die notwendige Perspektive zu geben. Bereits in den ersten Monaten haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums in die Wege geleitet. Deren Stellenwert ist nicht ausschließlich am finanziellen Umfang zu messen, sondern auch an der Reichweite der strukturellen Entscheidungen: Den Menschen und den Kommunen werden neue Gestaltungsfreiräume geboten; sie werden damit zugleich darin unterstützt, die vielfältigen positiven Entwicklungschancen der ländlichen Regionen Niedersachsens zu nutzen.

I. Landwirtschaft

Die Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Regionen Niedersachsens ist eine der Kernaufgaben des in dieser Form neu geschaffenen „Ministeriums für den ländlichen Raum“.

1. Reform der Agrarstrukturverwaltung

Die begonnene Reform der Agrarstrukturverwaltung optimiert die Aufgaben in diesem Bereich und fasst die verschiedenen Behörden unter einem Dach zusammen. Die bisherigen Dezernate für Landwirtschaft in den Bezirksregierungen werden mit den Ämtern für Agrarstruktur und den Landwirtschaftskammern zu einer schlagkräftigen Einheit zusammengeführt. Für den Bürger gibt es dann nur noch eine Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die die Landwirtschaft im Niedersächsischen Landtag betreffen. Außerdem sollen ein Drittel aller Vorschriften gestrichen werden. Dadurch werden unnötige bürokratische Regelungen wegfallen, die bisher in den landwirtschaftlichen Betrieben zu viel Arbeitsaufwand erfordern.

2. Wettbewerbsnachteile durch europäische Regelungen vermeiden

Die Land- und Ernährungswirtschaft ist wirtschaftlich die zweitwichtigste Branche in Niedersachsen. 60.000 Betriebe bewirtschaften über 50 % der Landesfläche, dazu kommen rund 80.000 Beschäftigte in der Ernährungsindustrie. Die Landesregierung setzt sich ein für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe. Wettbewerbsbeeinflussende europäische Richtlinien sind daher weitgehend 1:1 in nationales Recht umzusetzen. Durch weitergehende und überzogene Regelungen der rot-grünen Bundesregierung entstehen hier regelmäßig Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in europäischen Nachbarländern. Wir wollen daher durch einen Antrag zur Schweinehaltungsverordnung und die Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Legehennenhaltungsverordnung eine 1:1-Umsetzung dieser europäischen Vorgaben erreichen. Die niedersächsische Landwirtschaft wird dadurch gestärkt.

3. GA-Mittel

Die GA-Mittel und die damit zusammenhängenden Instrumentarien der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung, der Flurbereinigung, der Dorferneuerung, der Entwicklung typischer Landschaften und der Förderung einer regionalen Landentwicklung sind unverzichtbar für die Entwicklung der ländlichen Räume. Die Landesregierung hat in ihrem Haushaltsplanentwurf 2004 93,3 Mio € für diese Zwecke bereitgestellt. Die CDU-Landtagsfraktion hat diesen Betrag durch intensive Bemühungen noch um weitere 2 Mio € aufgestockt. Trotz der Kürzungen durch die Bundesregierung in diesem Bereich nimmt das Land damit verantwortungsvoll seine Aufgaben im ländlichen Raum wahr.

4. Fortführung der Dorferneuerung

Trotz aller finanzieller Schwierigkeiten des Landes wird die Dorferneuerung als bewährtes und erfolgreiches Programm fortgeführt. Erst im Juli hat das Landwirtschaftsministerium 47 Dörfer neu in das Programm aufgenommen. Damit erhalten nunmehr insgesamt 579 Gemeinden und Ortsteile finanzielle Unterstützung des Landes, um wichtige Entwicklungsimpulse für die Zukunft setzen zu können. Im Programmzeitraum bis 2006 werden so öffentliche Mittel in Höhe von rund 200 Mio. Euro bereitgestellt. Diese aktivieren Investitionen von ca. 600 Mio. Euro, was zahlreiche Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichert. Damit können sich im Ergebnis fast 600 Dörfer in Niedersachsen weiterentwickeln durch Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der dörflichen Infrastruktur; gestärkt wird damit die ländliche im Niedersächsischen Landtag Ortsgestaltung, die Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz sowie die Anpassung landwirtschaftlicher Bausubstanz an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten.

5. Stärkung ländlicher Strukturen durch Maßnahmen der Flurbereinigung

Die Landesregierung stellt im Jahr 2004 16,4 Mio € bereit, um mit den Mitteln der Flurbereinigung den ländlichen Raum zu stärken. Durch die Zusammenlegung von Flächen werden sinnvoll zusammenhängende Bereiche für vielfältige Zwecke geschaffen und Konflikte aufgrund divergierender Landnutzungsinteressen beseitigt. Die Flurbereinigung dient damit zunächst der Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe, indem durch die Zusammenlegung von Eigentumsflächen wirtschaftlich leistungsfähige Einheiten geschaffen werden. Vorteile bieten sich darüber hinaus für Natur- und Landschaftsschutz, den Hochwasserschutz, die Verbesserung von Verkehrsverhältnissen sowie die Dorferneuerung.

6. Fortführung des PROLAND-Programms

Mit dem PROLAND-Förderprogramm wird ein nachhaltiger Beitrag geleistet zur Stärkung der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Funktionen ländlicher Räume. Die eingeplanten EU-Mittel konnten im Jahr 2003 auf 112 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit wurde für den ländlichen Raum in Niedersachsen ein Investitionsschub von ca. 500 Mio. Euro ausgelöst.

7. Einrichtung eines interministeriellen Arbeitskreises

Die Landesregierung hat einen interministeriellen Arbeitskreis „Landesentwicklung und ländliche Räume“ eingerichtet, in dem alle Ressorts und die Staatskanzlei vertreten sind. Er dient der Koordinierung der strukturwirksamen Fördermittel für eine integrative Landesentwicklungspolitik. Gemeinsame Ziele werden erarbeitet und Vorgehensweisen sowie der Fördermitteleinsatz aufeinander abgestimmt.

II. Umwelt

Die Umweltpolitik hat große Auswirkungen auf den ländlichen Raum mit seinen großräumigen und naturnahen Flächen. Die CDU/FDP-Landesregierung verfolgt eine Politik der Zusammenarbeit mit den Menschen, den Grundstücksbesitzern, den Naturschützern und -nutzern mit dem Ziel, eine intakte und lebenswerte Natur zum Wohl von Mensch und Umwelt zu erreichen.

1. Kompensationsgeld zur Stärkung des Naturschutzes

Die Einführung einer Kompensationszahlung im Naturschutzrecht ermöglicht die Verbesserung der Landschafts- und Naturausstattung des ländlichen Raumes durch Konzentrierung finanzieller Mittel auf zentrale Projekte. Dies stärkt nicht nur die Natur, sondern auch die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum. Es gehen nicht mehr allerorts Klein- und Kleinstflächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verloren. Landwirtschaftliche Nutzflächen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung bleiben für die Betriebe erhalten. Die Ertragskraft der Landwirtschaft und damit die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum wird gestärkt.

2. Verstärkter Vertragsnaturschutz

Notwendiger Naturschutz wird zukünftig zunehmend in Form des Vertragsnaturschutzes betrieben, der bisherige Flächenerwerb wird verringert. So können mit gleichem finanziellen Einsatz größere Erfolge für die Natur erzielt werden. Gleichzeitig werden die Landwirte gestärkt, die so bei naturschutzrechtlichen Einschränkungen durch den finanziellen Ausgleich ihre Flächen weiter bewirtschaften können. Dies dient der Landwirtschaft und zugleich dem Erhalt der Kulturlandschaft.

3. Windenergie optimieren

Die CDU sorgt für einen Ausgleich zwischen Windenergie und Landschaft und stärkt so die Lebensqualität auf dem Lande. Die Erhöhung der Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung verringert Konflikte mit den Anwohnern. Durch die Planung und spätere Errichtung von Offshore-Windparks werden niedersächsische Unternehmen im ländlichen Raum gestärkt und zudem regional neue Arbeitsplätze durch die Netzanbindung und Wartung der Anlagen entstehen. Hiervon werden vor allem die Standorte Cuxhaven und Emden profitieren.

4. Novellierung des Deichgesetzes

Die Landesregierung sichert den Deich- und Küstenschutz in überschwemmungsgefährdeten Gebieten; die Haushaltsansätze hierfür wurden erhöht. Die vom Landtag beschlossene Novellierung des Deichgesetzes erhöht die Deichsicherheit und sichert damit das Leben und das Eigentum der Menschen im Hinterland.

5. Erlass einer Kormoranverordnung

Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz des heimischen Fischbestandes und damit der Tierwelt hat die Landesregierung eine Kormoranverordnung erlassen. Diese lässt den begrenzten Abschuss von Kormoranen an Binnengewässern mit Fischereirecht zu. Die Umsetzung dieser langjährigen Forderung der Fischereiverbände stärkt damit vorrangig den ländlichen Raum. Viele andere Bundesländer wollen die niedersächsische Regelung aufgreifen oder haben dies bereits getan.

6. Erlass einer Brenntageverordnung

Das Umweltministerium wird in Kürze eine praxisgerechte Brenntageverordnung erlassen. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, im Bedarfsfall unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten die Verbrennung von Gartenabfällen zu ermöglichen. Die Städte und Gemeinden als unterste staatliche Verwaltungsebene kennen am besten die Bedürfnisse vor Ort. Sie erhalten damit die Möglichkeit einer praxisgerechten Regelung, die nicht zuletzt auch die Gesundheit im ländlichen Raum stärkt, denn seit dem Verbot der Verbrennung vor einigen Jahren hat die Zahl der Zecken und damit die Verbreitung von Borreliose im ländlichen Raum wieder zugenommen.

7. Hochwasserschutz

Die Landesregierung sichert den notwendigen Hochwasserschutz auch durch Ausweisung von Rückhalteflächen. Dies geschieht allerdings nicht vom „Grünen Tisch“ aus gegen die betroffenen Bürger, wie es die rot-grüne Bundesregierung betreibt. Die Landesregierung setzt sich ein für einen bedarfsgerechten Hochwasserschutz unter Beachtung der im Einzelfall örtlich notwendigen Bedürfnisse. Dies geschieht in Kooperation mit den betroffenen Bürgern und Landwirten. Der Verbuschung von Deichvorlandflächen wird entgegengewirkt, da diese den Hochwasserabfluss erschwert und bei Eisgang die Deichsicherheit gefährdet.

8. Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Die Landesregierung beabsichtigt eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Auf diesem Wege soll der Vertragsnaturschutz gestärkt und insgesamt wieder ein Weg beschritten werden, der den Naturschutz auch bundesweit vorrangig in Kooperation mit den Bürgern, der Land- und Forstwirtschaft betreibt.

III. Bildung

1. Wohnortnahes, differenziertes Schulwesen

Mit der Änderung des Schulgesetzes wurde die Orientierungsstufe abgeschafft und das gegliederte und differenzierte Schulwesen durch verschiedene Maßnahmen gestärkt. Außenstellen von Schulen bleiben erhalten, Schulstandorte werden so auch im ländlichen Raum gesichert. Kinder können damit wohnortnah zur Schule gehen. Die Voraussetzungen für die Errichtung von Außenstellen von Schulen werden gelockert. Dies ermöglicht es, dem zunehmenden Wunsch nach mehr gymnasialen Angeboten vor Ort gerecht zu werden und flexibel auf die Entwicklung der Schülerzahlen zu reagieren. Zugleich werden vorhandene Räumlichkeiten bisheriger Orientierungsstufen sinnvoll weiter genutzt und Schulstandorte gesichert. Dies gilt vor allem auch für sogenannte kleine Grundschulen, die trotz geringer Schülerzahlen bestehen bleiben.

2. Einstellung von über 4.000 neuen Lehrern

Die Landesregierung aus CDU und FDP hat mit der Einstellung von insgesamt 4.204 Lehrern einen neuen Einstellungsrekord aufgestellt; es sind 2.500 zusätzliche Lehrerstellen entstanden. Damit wurde ein wesentliches Wahlversprechen erfüllt. Die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen ist auf annähernd 100% gestiegen. Diese zusätzlichen Lehrerstellen kommen vor allem den zahlreichen Schulen im ländlichen Raum zugute. Sie stärken damit die Bildung in der Fläche.

3. Stärkung der dreigliedrigen Schulsystems

Die Landesregierung hat durch den Vorrang für das dreigliedrige Schulsystem gegenüber den Gesamtschulen ein deutliches Signal gesetzt zur Stärkung des Bildungsniveaus. Zukünftig soll vor allem begabungsgerecht beschult und Leistung vermehrt gefördert werden. Der ländliche Raum profitiert besonders durch die Möglichkeit der Bildung von kleineren Gymnasien in dünner besiedelten Regionen. Zudem wurden 39 Mio € für Ganztagsschulen bereitgestellt.

4. Stärkung der Ausbildung im Bereich Land- und Hauswirtschaft

Die Berufsausbildungen in den Bereichen Forstwirtin/Forstwirt, Hauswirtschafterin/ Hauswirtschafter sowie Tierwirtin/Tierwirt wird neu geordnet, die Ausbildungsgänge werden zukunftsgerecht ausgestaltet und professionalisiert. Diese Maßnahmen stärken vor allem den ländlichen Raum.

5. Schwerpunktsetzung in der Kulturförderung

Auch in der Kultur insgesamt erfolgt eine Politik mit Augenmaß. Notwendige Einsparungen erfolgen bei den großen Staatstheatern, freie und kommunale Theater in der Fläche sind hiervon ausgenommen. Sie gewinnen damit gegenüber den Zentren an Bedeutung und sorgen für ein attraktives Angebot im ländlichen Raum.

IV. Wirtschaft und Verkehr, Finanzen

Besondere Impulse für den ländlichen Raum kommen aus der mittelständischen Wirtschaft, die die niedersächsische Wirtschaftsstruktur in hohem Maße prägt. Statistisch betrachtet gehören über 99 % der niedersächsischen Unternehmen zum Mittelstand.

1. Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

Die Landesregierung forciert den Ausbau der notwendigen Infrastruktur durch mittelfristige Steigerung der Investitionsquote für Landesstraßen. Zur verbesserten Erschließung des ländlichen Raums wird der Planungsstopp aufgehoben. Für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen stehen im Haushalt 2004 über 53 Mio. Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus werden auch die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenwasserstraße vernetzt. Das Güterverkehrszentrum Emsland/Dörpen ist bereits im Betrieb, Zentren in Hannover/Lehrte, Wolfsburg, Salzgitter und Göttingen entstehen gerade.

2. Stärkerer Radwegebau in Niedersachsen

Nach einer Zeit der Stagnation baut die neue CDU/FDP-Landesregierung endlich wieder Radwege in Niedersachsen. Im Haushalt 2004 werden hierfür 5,2 Mio. € bereitgestellt.

3. Nahverkehr im Hamburger Umland

Der Nahverkehr in Niedersachsen und speziell im Umland der Metropole Hamburg wird verbessert, die Menschen im Nordosten des Landes erhalten damit eine gute Anbindung an die Hansestadt. Die S-Bahn der Stadt Hamburg wird von Neugraben nach Stade verlängert. Der Betrieb soll 2007 aufgenommen werden. Am 14. Dezember 2003 wird zudem der attraktive „Metronom“ den Schienennahverkehr zwischen Hamburg und Bremen sowie zwischen Hamburg und Uelzen im Stundentakt sicherstellen. Schließlich wird ab 2004 die Nordseebahn auf der Strecke Bremerhaven-Cuxhaven verkehren. Für die Fahrgäste ergibt sich ein.

4. Jade-Weser-Port

Zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Nordwesten Niedersachsens unterstützt die Landesregierung gemeinsam mit dem Land Bremen den Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven.

Hierdurch werden eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der strukturschwachen Region entstehen. bestehende Arbeitsplätze werden langfristig gesichert. Von besonderer Bedeutung sind auch die Hinterlandverbindungen zum geplanten Hafen auf der Straße und der Schiene. Zur Anbindung ist der Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven ebenso erforderlich wie eine bessere straßenverkehrliche Anbindung durch die Küstenautobahn.

5. Stärkung des Tourismus in Niedersachsen

Die CDU/FDP-Landesregierung setzt neue Schwerpunkte in der Tourismuspolitik für das Tourismus- und Pferdeland Niedersachsen. Sie unterstützt die Gründung regionaler Marketingagenturen. Diese sind denkbar für die Lüneburger Heide, das Weserbergland und den Harz. Eine Agentur für die Nordsee besteht bereits.

6. Regionale Wachstumskonzepte

Derzeit werden Business-Pläne für die Regionen erarbeitet. Von Seiten des Landes werden besonders aktive Regionen unterstützt, regionale Wachstumskonzepte mit maßgeschneiderten Hilfen umzusetzen. Ein solches Konzept für das Weserbergland ist bereits gestartet, für Braunschweig sind die Pläne abgeschlossen; ein Konzept für die Region Süderelbe steht vor dem Start.

7. Wirtschaftsförderung durch die N-Bank

Das Land geht neue Wege in der Wirtschaftsförderung. Zur Stärkung der Wirtschaftskraft von Mittelstand, Handwerk, Handel und Gewerbe wird die N-Bank gegründet mit Außenstellen in der Fläche, nämlich in Lüneburg, Oldenburg und Braunschweig. Die N-Bank soll dabei in regionale Netzwerke eingebunden werden.

8. Stärkung der Sparkassenstruktur

Das Land steht voll und ganz hinter der bestehenden Struktur der Sparkassen und Landesbanken. Diese müssen auch in der Fläche erhalten bleiben, so dass alle Bürger auch in ländlichen Regionen eine wohnortnahe Versorgung mit Finanzdienstleistungen erhalten.

9. Postalische Versorgung

Gegen den zunehmenden Abbau von Briefkästen und kleineren Postfilialen auf dem Lande plant Niedersachsen gemeinsam mit Hessen eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der postalischen Versorgung. Damit soll auch für weniger mobile Menschen eine wohnortnahe Versorgung flächendeckend im ganzen Land sichergestellt werden.

V. Innere Sicherheit und Justiz

Zur Stärkung der Bereiche innere Sicherheit und Justiz wurden Veränderungen bei der Polizei und im Mahnwesen bereits verwirklicht.

1. Stärkung der Polizei

Das Land hat mit der Einstellung von 1.000 neuen Polizisten in den Landesdienst begonnen und damit ein zentrales Wahlversprechen in Angriff genommen. In einem ersten Schritt sind 250 Kommissaranwärterinnen und -anwärter zum 01.10.2003 zusätzlich eingestellt worden, die vornehmlich die Polizeipräsenz im ländlichen Raum stärken. Zudem wurden 150 Polizisten aus anderen Bundesländern übernommen. Über 90 % dieser Kräfte werden außerhalb Hannovers eingesetzt, so dass sich Eintreff- und Reaktionszeiten besonders in den ländlichen Regionen verkürzen.

Parallel dazu wird derzeit die Polizeiorganisation grundlegend überprüft und neu geordnet mit dem Ziel, eine effektivere Polizeiarbeit zur Stärkung der Sicherheit für die Bürger zu erreichen. Im Ergebnis werden weniger Polizisten in der Verwaltung und mehr für die Sicherheit auf der Straße eingesetzt werden.

2. Verlagerung des zentralen Mahngerichts

Zur Stärkung des ländlichen Raumes wird das derzeit in Hannover bestehende zentrale Mahngericht des Landes nach Uelzen verlagert. Dort werden zukünftig etwa 90 Beschäftigte rund eine halbe Million Mahnverfahren bearbeiten. Entscheidende Zielsetzung bei der Standortsuche war der Wunsch nach einem Mittelzentrum in einem strukturschwachen Teilraum Niedersachsens.

3. Reform der Verwaltung

Zur Stärkung des ländlichen Raumes insgesamt und der Städte und Gemeinden in der Fläche hat die Landesregierung eine umfangreiche Verwaltungsreform in Angriff genommen. Hierdurch werden Aufgaben abgeschafft, privatisiert oder verlagert, wobei vornehmlich auch die Kommunen in ihren Verwaltungsaufgaben gestärkt werden sollen. Wie im Wahlkampf versprochen, schaffen wir die Bezirksregierungen ab, um die von dort kommenden, nach einer Aufgabenkritik noch verbleibenden Aufgaben bürgernäher wahrnehmen zu können.

VI. Kommune

Der Großteil der Städte und Gemeinden Niedersachsens im Niedersächsischen Landtag befindet sich im ländlichen Raum. Ihnen widmet die Landesregierung aus CDU und FDP besondere Aufmerksamkeit.

1. Kommunaler Finanzausgleich

Die CDU ist bestrebt, eine Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich herbeizuführen, mit dem Ziel, die freien Mittel im Finanzausgleich zu erhöhen und einen angemessenen Ausgleich für die kommunalen Gebietskörperschaften zu schaffen.

2. Kommunalfreundliche Landesplanung

Die Landesregierung überprüft das Landesraumordnungsprogramm mit dem Ziel, Behinderungen der kommunalen Planungshoheit zu beseitigen und planungsrechtliche Überregulierungen sowie einseitige Zentrenbildung zu vermeiden.

3. Konnexitätsprinzip und Konsultationsmechanismus

Die CDU will zudem die Mitbestimmung der Kommunen stärken. Durch das Konnexitätsprinzip, wonach „derjenige auch die Musik bezahlt, der sie bestellt“, und den Konsultationsmechanismus werden die Städte und Gemeinden gestärkt. Bei zukünftigen Aufgabenübertragungen sind danach die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

4. Kommunale Zusammenarbeit

Mit der überfälligen Erneuerung des niedersächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) soll das Recht der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise neu geregelt werden. Die Kommunen können so in vielen Fällen ihre Aufgaben wirtschaftlicher erledigen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit auch vereinfacht. Das neue Recht löst das als Landesrecht fortgeltende Zweckverbandsgesetz (ZVG) von 1939 ab.

5. Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Der Landtag hat im Oktober 2003 einen Entschließungsantrag von CDU und FDP zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe angenommen. Die Vermittlung von Arbeitslosen und arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern soll nach unseren Vorstellungen künftig in kommunaler Trägerschaft erfolgen. Dadurch erfolgt eine Stärkung des ländlichen Raumes bzw. der Kommunen.

Die Landesregierung verhandelt

VII. Sozialpolitik

Auch in der Sozialpolitik geht die Landesregierung neue Wege, um den ländlichen Raum zu stärken.

1. Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern

Mit einem Programm zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus gefördert. Hierfür sollen mittelfristig jährlich 2 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt werden. Die ersten Mehrgenerationenhäuser sind in Hameln und Pattensen eröffnet worden. Fast 100 weitere Anträge liegen dem Sozialministerium vor.

2. Neugestaltung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft

Für Investitionen in die Krankenhäuser Niedersachsens stellt die Landesregierung insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung. Damit werden jährlich zusätzlich 20 Mio. Euro bereitgestellt, wodurch die Neugestaltung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft erleichtert wird. Im Ergebnis ist damit eine Akutversorgung etwa für Infarktpatienten flächendeckend sichergestellt. Gleichzeitig erfolgt eine Spezialisierung einzelner Kliniken, wodurch die Intensität der Behandlungen gesteigert und die Kosten gesenkt werden können.

3. Beratungsstellen

Trotz finanzieller Einbußen in allen Bereichen des Landeshaushaltes und damit auch im Sozialetat stellt die Landesregierung langfristig eine vielfältige Beratungsstruktur sicher. So bleiben etwa Drogenberatungsstellen, Aids-Hilfen und Eheberatungsstellen in vollem Umfang erhalten.

4. Jugendverbandsarbeit

Im ländlichen Raum leisten vielfältige Verbände in der Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen. Das Land fördert hier 28 anerkannte Träger mit 47 Jugendbildungsreferentenstellen. Zu dieser Förderung gehört auch die Jugendleiterkarte. Insgesamt stehen im laufenden Haushaltsjahr knapp 5 Mio. Euro für die Jugendverbandsarbeit zur Verfügung.

5. Stärkung des Ehrenamtes

Vor allem im ländlichen Raum ist das gesellschaftliche Leben in besonderer Weise von dem ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger geprägt. Die Landesregierung stärkt die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. So wurden Lücken im Versicherungsschutz bei Unfall- und Haftpflichtversicherungen durch den Abschluss von Rahmenverträgen geschlossen. Außerdem werden etwa innovative Formen bürgerschaftlichen Engagements in ihrer Anfangsphase oder mit einer Teilfinanzierung unterstützt; hierzu gehören etwa Freiwilligenzentren, die Information, Beratung und Vermittlung für Menschen aller Altersgruppen anbieten.

VIII. Fazit

Die Landesregierung aus CDU und FDP hat viele dringend notwendige Aufgaben für den ländlichen Raum bereits erledigt. Wir sind auf einem guten Weg, den ländlichen Regionen Niedersachsens wieder eine zukunftsträchtige Perspektive zu geben.

Dennoch bleibt weiterhin viel zu tun. Die CDU wird die erfolgreiche Politik zur Stärkung des ländlichen Raums deshalb engagiert fortsetzen.

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